Kosten

Oft wird der Weg zum Anwalt aus Kostengründen gescheut. Der wirtschaftliche Schaden, der hierdurch entsteht, ist meist größer. Unsere Honorare sind fair und nachvollziehbar. Wir bieten individuelle Vergütungsvereinbarungen an. Sprechen Sie uns zu Beginn des Mandates auf die voraussichtlich entstehenden Kosten an. Wir erläutern Ihnen gerne die möglichen Vergütungsvereinbarungen. Eine Abrechnung kann auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren, Honorarvereinbarungen, nach Stundensätzen oder Pauschalvergütung erfolgen. Erfolgshonorare sind nur in gesetzlich eng beschränkten Ausnahmefällen zulässig.

 

Wer trägt die Kosten?

Auftraggeber unserer Kanzlei ist stets der eigene Mandant. Daraus folgt, dass unser Honorar grundsätzlich von Ihnen zu tragen ist. Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Rahmen des Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung unsere Kosten. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer kann von uns übernommen werden. Im Zivilprozess trägt in der Regel derjenige die Kosten, der unterliegt. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine Kostenquotelung. In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

 

Vergütungsvereinbarungen

 

Stundensatz

Wenn eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung im Zehnminutentakt.

 

Pauschalhonorar

Beim Pauschalhonorar wird ein bestimmtes Honorar, unabhängig von Zeitaufwand und Gegenstandswert, vereinbart.

 

Erfolgshonorar

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Ob in Ihrem Fall ein solches Erfolgshonorar möglich ist, muss von uns geprüft werden.

 

Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Sollte keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage dieser Berechnung ist der Streitwert sowie der Umfang der erbrachten Tätigkeit. Anhand der offiziellen Streitwerttabelle und des absehbaren Aufwandes können wir Ihnen eine Kostenkalkulation erstellen.

 

Beratervertrag

Bei Abschluss eines Beratervertrages wird eine Monatspauschale vereinbart. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich außergerichtliche Leistungen wie z.B. Beratungen und Korrespondenz.